Google-Bewertungen löschen lassen für Rechtsanwälte und Kanzleien

Forgetify meldet richtlinienwidrige 1-, 2- und 3-Sterne-Bewertungen für Einzelanwälte, Sozietäten, Fachanwälte, Partnerschaftsgesellschaften, Notare und Rechtsberatungsstellen automatisiert an Google – inklusive Appeal bei Ablehnung. Pay-per-Success: Kosten entstehen nur bei tatsächlicher Löschung. Für gewerbliche Nutzer (§ 14 BGB).

Das besondere Bewertungsproblem für Anwaltskanzleien

Anwälte stehen bei unfairen Bewertungen vor einem strukturellen Paradox. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) verbietet jede öffentliche Stellungnahme zu Mandatsinhalten – auch wenn die Bewertung falsch, verleumderisch oder sogar von der Gegenpartei stammt. Eine inhaltliche öffentliche Replik riskiert berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Rügebescheid durch die Rechtsanwaltskammer. Gleichzeitig ist die Anwaltssuche heute fast vollständig über Google gesteuert: Wer bei „Fachanwalt für Familienrecht in [Stadt]" nicht im Local Pack auftaucht, wird nicht mandatiert. Diese Schere zwischen Schweigepflicht und Google-Abhängigkeit macht Kanzleien zu einem bevorzugten Ziel für unfaire Bewertungen – durch unterlegene Mandanten, durch Gegenparteien laufender Verfahren, durch Ex-Mitarbeiter, durch Konkurrenz-Kanzleien in derselben Stadt.

Typische Verstöße bei Anwaltsbewertungen

  • Gegenpartei-Bewertungen: Autor war nie Mandant – keine Kundenbeziehung im Sinne der Richtlinien, zusätzlich Interessenkonflikt.
  • Prozessergebnis-Off-Topic: „Habe verloren, Anwalt schlecht" – bewertet den Prozessausgang, nicht die anwaltliche Leistung.
  • Nennung von Mandatsdetails: Aktenzeichen, Gesprächsinhalte, Schriftsatzinhalte – Verstoß gegen Privatsphäre-Richtlinie.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen: Erfundene Aussagen des Anwalts oder falsche Qualifikations-Angaben – zusätzlich strafrechtlich relevant (§ 187 StGB).
  • Ex-Mitarbeiter: Kündigungsfrust einer Referendarin oder einer Rechtsanwaltsfachangestellten in Kundenbewertung verpackt – Interessenkonflikt.
  • Konkurrenz-Fakes: Kanzleien im selben Fachgebiet platzieren über Dritte Fake-Profile.
  • Erpressung: „5 Sterne, wenn Sie mir das Honorar erlassen" – eindeutiger Richtlinienverstoß, zusätzlich § 253 StGB.
  • Hate Speech / Diskriminierung: Aussagen zu Herkunft, Geschlecht oder Religion des Anwalts oder der Kanzleimitglieder.

Wie Forgetify für Kanzleien arbeitet

  1. Profil verbinden: Google Business Profil der Kanzlei einmalig gekoppelt. Sozietäten mit mehreren Standorten: alle Profile gleichzeitig.
  2. KI-Check: Jede 1-3-Sterne-Bewertung wird auf Richtlinienverstöße analysiert – mit spezieller Erkennung anwaltstypischer Konstellationen (Gegenpartei, Ex-Mandanten, Off-Topic nach Verfahrensausgang).
  3. Automatische Meldung: Über Googles offizielles Beschwerdeformular mit präziser Begründung. Die Mandatsinhalte werden dabei nicht offengelegt – die Meldung stützt sich ausschließlich auf Richtlinienverstöße.
  4. Appeal nach 14 Tagen: Automatisch. Gerade bei Anwaltsbewertungen führt der Appeal häufig zum Erfolg, weil Google im zweiten Durchlauf den Unterschied zwischen legitimer Mandantenkritik und Off-Topic-Frustbewertung sauberer erkennt.
  5. Laufende Überwachung: Neue Bewertungen werden automatisch geprüft – du erhältst eine Benachrichtigung, bevor die Sterne-Wertung kippt.

Welches Abo passt für welchen Kanzleityp?

Einzelanwalt oder kleine Kanzlei mit einem Standort: Basic (59,99 €/Monat, 1 Profil, 2 Löschungen). Mittelgroße Sozietäten mit 2–3 Standorten: Pro (149,99 €, 3 Profile). Wirtschaftsrechts-Kanzleien mit mehreren Bundeslandes-Büros: Business (299,99 €, 5 Profile). Überregionale Kanzleien, Partnerschaftsgesellschaften mit mehreren Niederlassungen: Agency (599,99 €, 10 Profile, 20 Löschungen). Großkanzleien mit 10+ Standorten: Kontaktformular, Custom-Setup. Alle Preise netto zzgl. USt.

Diskrete Einrichtung gewünscht?

Gerade in kleineren Städten ist die Hemmschwelle hoch, ein neues Tool selbst einzurichten. Kontaktformular ausfüllen – der Vertrieb ruft diskret zurück, übernimmt die Profil-Verbindung und den ersten Report-Batch gemeinsam mit der Kanzleileitung oder dem Büroleiter. Alle Schritte vertraulich.

Rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung

Forgetify ist technischer Vermittler, keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Wir übernehmen die technische Meldung an Google, nicht die strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfolgung des Bewertungs-Verfassers. Bei besonders schweren Fällen (Verleumdung § 187 StGB, Erpressung § 253 StGB, Kreditgefährdung § 824 BGB) empfehlen wir parallel die eigene anwaltliche Prüfung – was für viele Kanzleien naturgemäß eine In-house-Kompetenz ist.

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Rechtsanwalt FAQ

Darf ich als Anwalt eine unfaire Bewertung öffentlich beantworten?

Nur sehr eingeschränkt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO verbietet jede inhaltliche Aussage zu Mandatsdetails – auch in öffentlichen Replies. Wer das trotzdem tut, riskiert kammerrechtliche Konsequenzen. Die Meldung an Google über Forgetify bleibt technisch und greift die Mandatsinhalte nicht an – sie stützt sich auf Richtlinienverstöße (Spam, Fake, Interessenkonflikt, Off-Topic).

Gegenpartei aus dem laufenden Verfahren bewertet unsere Kanzlei – meldbar?

Ja. Die Gegenpartei war nie Mandant – keine Kundenbeziehung im Sinne der Google-Richtlinien. Zusätzlich besteht ein klarer Interessenkonflikt (direkter Schaden-Wunsch). Forgetify meldet beide Aspekte parallel. Wenn die Bewertung zusätzlich falsche Tatsachenbehauptungen enthält (z. B. erfundene Äußerungen aus dem Verfahren), ist das strafrechtlich relevant (§ 187 StGB) – hier empfehlen wir parallel eine anwaltliche Prüfung.

Mandant verliert das Verfahren, bewertet uns mit 1 Stern. Was ist das?

Das ist der häufigste Bewertungstyp im Anwaltsbereich – und juristisch heikel. Wenn die Bewertung nur das Ergebnis kritisiert ("habe verloren, Anwalt schlecht"), ohne die konkrete anwaltliche Leistung zu bewerten, ist das Off-Topic: Die Bewertung bewertet den Prozessausgang, nicht die Anwaltsarbeit. Forgetify prüft pro Fall, ob Off-Topic-Argument greift oder ob konkrete Leistungsmängel behauptet werden.

Nennt ein Autor in der Bewertung Mandatsdetails – was können wir tun?

Schutz der Privatsphäre ist ein expliziter Google-Richtlinien-Punkt. Bewertungen, die interne Mandatsgespräche, Aktenzeichen, Verhandlungstermine oder Inhalte vertraulicher Schriftsätze öffentlich machen, verstoßen gegen mehrere Richtlinien gleichzeitig und berühren zusätzlich Persönlichkeitsrechte Dritter. Forgetify meldet das prioritär.